Auto - Spare Parts

Autoersatzteile

Geschäfts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäfts- Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen. Wird in den Bedingungen der Unternehmer genannt, wird damit gleichzeitig die juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtlichen Sondervermögens einbezogen.

3. Erfüllungsort, und soweit der Käufer Unternehmer ist, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen, sowie Klagen aus Schecks und Wechseln und aller anderer Verbindlichkeiten, Aachen. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen, auf Internetseiten und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, dieser Angaben werden von uns schriftlich bestätigt. Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten als Bestandteil dieser Geschäfts- Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die „Zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen“ der betreffenden Hersteller.

2. Preise verstehen sich bei Selbstabholung in EURO ab Lager oder Werk. Alle Notierungen sind freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir die Selbstkosten als Paket, geliefert durch die Post oder mit Hermes Versand. Bei allen anderen Sendungen die Speditionskosten durch eine Spedition unserer Wahl. Alle Preise und Transportkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zum Zeitpunkt der Lieferung.

3. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind. Sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherungen zu verlangen und Vorkasse zu fordern, und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Die Verpackung wird billigst berechnet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, innerhalb eines Monats zurückgenommen. Eine Gutschrift, auch nicht in Teilen, erfolgt nicht.

III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme

1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, zum Beispiel höhere Gewalt, Streik und ähnliches, verlängern die Lieferzeiten angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer ein Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V-4 geregelt.

2. Der Käufer kann uns frühestens nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in Verzug setzen. Ein Unternehmer muss, um vom Vertrag zurückzutreten zu können, oder Schadenersatz zu verlangen, uns darüber hinaus eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen.

3. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Ware geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu lasten des Käufers. Die Wahl der Transportart, -wege und –mittel geschehen, mangels besonderer Weisung durch den Kunden, durch uns, ohne Gewähr für die billigste, gefahrloseste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V-4 geregelt.

4. Verlangen wir Schadenersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den Käufer, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen.

5. Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vorbehalten.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

1. Zahlung hat innerhalb von 30 Kalendertagen, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Kalendertagen gewähren wir Skonto von 2 %, sofern der Rechnungsbetrag mindestens 50,00 EURO beträgt und alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns damit, von der angegebenen Kontoverbindung sämtliche Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut des Käufers bereits jetzt angewiesen, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinlösung der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift auf Anforderung Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 

2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verwender, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.

3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung fällig, werden:

a. der Käufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.

b. der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

4. Gegenüber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben Vertragsverhältnis.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Nach Abholung oder Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel bei uns innerhalb von 2 Tagen anzuzeigen, wenn der Käufer Unternehmer ist. Voraussetzung ist, dass die Ware ordnungsgemäß quittiert wurde. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen dadurch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden, ist Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich Gebrauchtartikeln wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn, Post beziehungsweise dem Transporteur zu bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer und die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen und Anschrift.

3. Wir bestimmen bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzteillieferung erfolgt in einem solchen Falle nur gegen Rechnungsstellung.

4. Schadenersatz statt Erfüllung kann vom Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit für Personenschäden und für typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Darüber hinaus ist die Haftung auf Sachschäden begrenzt, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung, ohne Summenversicherungen, gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, für höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein oder Packzettel beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen, die wir aus laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum hierdurch jedoch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig, bezogen auf den Rechnungswert plus Folgekosten, auf uns übergeht. 

3. Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter Ziffer VI-2 genannten Gründen, insbesondere durch Weiterveräußerung usw., so tritt der Käufer uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab, egal ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einem oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Käufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.

4. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns gemäß vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, er hat die eingegangenen Beträge sofort an uns abzuführen. Bei Verzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers entfällt diese Einzugermächtigung ohne Widerruf. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unserer Forderungen einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent, sowie laufender Rechnungen um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Käufers übersteigende Sicherungen nach eigener Wahl frei.

5. Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übergeben oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr  auf seine Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten Prämienquittung nachzuweisen.

6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

7. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten, es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag, verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.

8. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere, oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgeschrieben.

9. Behandelt der Käufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend, oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns unzumutbar. Wir können dann, sofern erforderlich nach Fristsetzung, vom Vertag zurücktreten und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen.

VII. Warenrückgabe

Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der mindestens 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht wird. Für gebrauchte Ersatzteile, die wir in der Regel nur vermitteln gegen eine Vermittlungs- gebühr und deren Zulieferung häufig direkt vom Gebrauchtteilehändler erfolgt, übernehmen wir weder eine Garantie-, noch eine Rückgabeverpflichtung. Für den Käufer gilt in diesem Fall die AGB des Gebrauchtteilehändlers der von uns auf Verlangen genannt wird.

Zahlungen sind zu leisten an: Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46, Konto 245665465                                                                                                            Aachen, im November 2005

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