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I. Allgemeines
1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen
die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind
rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten
Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer
als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende
Geschäfts- Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem
Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Sollten einzelne Teile nachstehender
Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen. Wird in den
Bedingungen der Unternehmer genannt, wird damit gleichzeitig
die juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich - rechtlichen Sondervermögens einbezogen.
3. Erfüllungsort, und soweit der Käufer
Unternehmer ist, ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
Geschäftsverbindungen, sowie Klagen aus Schecks und Wechseln
und aller anderer Verbindlichkeiten, Aachen. Es gilt in
jedem Fall deutsches Recht.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote verstehen sich stets
freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in
Katalogen, auf Internetseiten und Preislisten dienen nur der
Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder
maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche
und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein
Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche
Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit
einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer der nicht
Verbraucher ist, nicht, es sei denn, dieser Angaben werden
von uns schriftlich bestätigt. Bei Bezug von
Markenerzeugnissen gelten als Bestandteil dieser Geschäfts-
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die
„Zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von
Markenerzeugnissen“ der betreffenden Hersteller.
2. Preise verstehen sich bei Selbstabholung
in EURO ab Lager oder Werk. Alle Notierungen sind
freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir die
Selbstkosten als Paket, geliefert durch die Post oder mit
Hermes Versand. Bei allen anderen Sendungen die
Speditionskosten durch eine Spedition unserer Wahl. Alle
Preise und Transportkosten verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, zum Zeitpunkt der Lieferung.
3. Werden nach Vertragsabschluss Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern
geeignet sind. Sind wir berechtigt, weitere Lieferungen
einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherungen zu
verlangen und Vorkasse zu fordern, und nach Ablauf dieser
Frist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht
enthalten. Die Verpackung wird billigst berechnet und im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, innerhalb eines Monats
zurückgenommen. Eine Gutschrift, auch nicht in Teilen,
erfolgt nicht.
III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, zum
Beispiel höhere Gewalt, Streik und ähnliches, verlängern die
Lieferzeiten angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer ein
Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt
V-4 geregelt.
2. Der Käufer kann uns frühestens nach
Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in Verzug
setzen. Ein Unternehmer muss, um vom Vertrag zurückzutreten
zu können, oder Schadenersatz zu verlangen, uns darüber
hinaus eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen.
3. Die Gefahr des Unterganges oder der
Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Ware geht
mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch und geht zu lasten des Käufers. Die
Wahl der Transportart, -wege und –mittel geschehen, mangels
besonderer Weisung durch den Kunden, durch uns, ohne Gewähr
für die billigste, gefahrloseste und schnellste
Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen
entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung.
Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V-4 geregelt.
4. Verlangen wir Schadenersatz wegen
grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den Käufer,
so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweisen.
5. Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr-
oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge
vorbehalten.
IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
1. Zahlung hat innerhalb von 30
Kalendertagen, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei
Zahlungseingang innerhalb von 14 Kalendertagen gewähren wir
Skonto von 2 %, sofern der Rechnungsbetrag mindestens 50,00
EURO beträgt und alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren
Lieferungen restlos erfüllt sind. Ist mit dem Käufer Zahlung
im Lastschriftverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns
damit, von der angegebenen Kontoverbindung sämtliche
Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich wird das
Kreditinstitut des Käufers bereits jetzt angewiesen, uns
oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinlösung
der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift
auf Anforderung Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen,
damit wir unseren Anspruch geltend machen können.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur
zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen.
2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind
nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen
befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Verwender, es sei denn, diese haben eine
Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.
3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die
gesamte Restschuld, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit
etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung fällig, werden:
a. der Käufer, der nicht Unternehmer ist,
mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder
teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung
er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
b. der Käufer, der Unternehmer ist, mit
einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen
eingestellt hat oder über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
4. Gegenüber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten fälligen
Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten
ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben
Vertragsverhältnis. |
V. Gewährleistung und Haftung
1. Nach Abholung oder Lieferung sind die
Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und
Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel
bei uns innerhalb von 2 Tagen anzuzeigen, wenn der Käufer
Unternehmer ist. Voraussetzung ist, dass die Ware
ordnungsgemäß quittiert wurde. Verdeckte Mängel sind
innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen
dadurch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder
Schäden, ist Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich
Gebrauchtartikeln wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Transportschäden oder Fehlmengen sind auf
dem Frachtbrief durch die Bahn, Post beziehungsweise dem
Transporteur zu bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer und
die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von
Namen und Anschrift.
3. Wir bestimmen bei nachweislichem
Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder
nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht
Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur
Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des
Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so
erfolgt die Nachlieferung unter Vorbehalt, dass die
Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk
bestätigt wird. Die Ersatzteillieferung erfolgt in einem
solchen Falle nur gegen Rechnungsstellung.
4. Schadenersatz statt Erfüllung kann vom
Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher
Fahrlässigkeit für Personenschäden und für typischerweise
eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die aus der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren.
Darüber hinaus ist die Haftung auf Sachschäden begrenzt, die
von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden
sind. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung, ohne
Summenversicherungen, gedeckt ist, haften wir nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, für höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadensregulierung durch die Versicherung.
5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen
ist der Lieferschein oder Packzettel beizufügen. Die aus
Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden
Kosten trägt der Käufer.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer ein
Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die
Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus
Kontokorrent sowie laufender Rechnungen, die wir aus
laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben.
Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und
dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer
erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein
Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser
Eigentum oder Miteigentum hierdurch jedoch, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig, bezogen
auf den Rechnungswert plus Folgekosten, auf uns übergeht.
3. Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten.
Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter
Ziffer VI-2 genannten Gründen, insbesondere durch
Weiterveräußerung usw., so tritt der Käufer uns bereits
jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab,
egal ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an
einem oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Käufer setzt uns
sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf
unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern
bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte
erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.
4. Der Käufer ist bis auf Widerruf
berechtigt, die an uns gemäß vorstehenden Bedingungen
abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, er hat die
eingegangenen Beträge sofort an uns abzuführen. Bei Verzug
oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers entfällt diese
Einzugermächtigung ohne Widerruf. Übersteigt der
realisierbare Wert unserer Sicherungen unserer Forderungen
einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus
Kontokorrent, sowie laufender Rechnungen um mehr als 10%, so
geben wir auf Verlangen des Käufers übersteigende
Sicherungen nach eigener Wahl frei.
5. Der Käufer ist verpflichtet,
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende
Kosten zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf
sie nicht verpfänden, zur Sicherung übergeben oder in
ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche
Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der
Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine
Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch
Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten
Prämienquittung nachzuweisen.
6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder
kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer
herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit
angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses
auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich
verwerten.
7. Verlangen wir Herausgabe des
Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von
etwaigen Zurückbehaltungsrechten, es sei denn, sie beruhen
auf dem Liefervertrag, verpflichtet, den Liefergegenstand
unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines
Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit
unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und
seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert
zu betreten.
8. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des
Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere, oder der
Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem
Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag
zusammenhängender Forderungen von uns gutgeschrieben.
9. Behandelt der Käufer die Sache nicht
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
entsprechend, oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht
nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns
unzumutbar. Wir können dann, sofern erforderlich nach
Fristsetzung, vom Vertag zurücktreten und Schadensersatz
statt Erfüllung verlangen.
VII. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte
Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im
Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf,
zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich
die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in
Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der
mindestens 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr
in Abzug gebracht wird.
Für gebrauchte Ersatzteile, die wir in der Regel nur
vermitteln gegen eine Vermittlungs- gebühr und deren
Zulieferung häufig direkt vom Gebrauchtteilehändler erfolgt,
übernehmen wir weder eine Garantie-, noch eine
Rückgabeverpflichtung. Für den Käufer gilt in diesem Fall
die AGB des Gebrauchtteilehändlers der von uns auf Verlangen
genannt wird. |